CORONA-Vorschriften

24.11.2021

CORONA-Vorschriften durch den Gesetzgeber, Stand 24.03.2022

Sehr geehrte Patienten,

wir bedanken uns sehr bei Ihnen, dass Sie die folgenden Hinweise immer zwingend beachten:

 

 

 

►  Betreten der Praxis nur mit einer medizinischen Mund-Nasenbedeckung möglich

        (Eigenschutz, Schutz anderer Patienten, Schutz unseres Praxisteams)

 

►  Sollten Sie  eine Begleitperson benötigen, muss diese vollständig geimpft,

       genesen (Infektion nicht länger her als 3 Monate) und getestet sein

 

       Antigentest (= Schnelltest):                        Darf nicht älter als 24 Stunden sein

       PCR-Test:                                                 Darf nicht älter als 48 Stunden sein

 

                                      Zu jeder Begleitperson müssen wir für das Gesundheitsamt Euskirchen

                                      alle Kontaktdaten aufnehmen (z.B. Name, Anschrift).

                                     

                                      Diese werden in unserem Computersystem datenschutzkonform hinterlegt.

 

 

 

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis

          Ihr Praxis-Team

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